Mitglied in der SHUG werden
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann Mitglied der SHUG werden. Die Mitgliedschaft berechtigt zum freien Besuch der Veranstaltungen in fast allen Sektionen. Auch juristische Personen können Mitglied werden.
Beitrittserklärungen nehmen die Leiterinnen und Leiter der Sektionen wie auch die Geschäftsstelle in Kiel entgegen. Oder Sie können sich online anmelden:
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt ab 01.01.2012
- 20,-- Euro für Einzelpersonen
- 25,-- Euro für Ehepaare und Familien
- 10,-- Euro für Schüler und Studenten
- 60,-- Euro für Firmen und Vereine
Ein einmaliger Mindestbeitrag von 375,00 € pro natürlicher Person führt zu einer Dauermitgliedschaft, verbunden mit der Ernennung zum Stifter oder Stifterin der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Die Mitgliedsbeiträge sowie Spenden sind steuerlich absetzbar nach § 5, Abs. 1, Ziffer 9 KStG - gemeinnützig gem. Freistellungsbescheid vom 01.10.2020 (Finanzamt Kiel Nord - Steuernummer 20/293/84646) - Förderung Wissenschaft u. Forschung/Volks- u. Berufsbildung.